Energieausstattung

Energieausweis
Der Energieausweis für ein Einfamilienhaus gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes und bewertet den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und andere energetische Aspekte. Er wird in der Regel in zwei Varianten ausgestellt: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.
- Bedarfsausweis: Dieser basiert auf den technischen Eigenschaften des Gebäudes (z. B. Wärmedämmung, Heizungsanlage) und berücksichtigt den theoretischen Energiebedarf, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.
- Verbrauchsausweis: Hier wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre des Hauses berücksichtigt, um die Effizienz des Gebäudes zu bewerten.
Der Energieausweis zeigt auch die Energieeffizienzklasse, die von A+ (sehr energieeffizient) bis H (weniger effizient) reicht. Weitere Details, wie der jährliche Energieverbrauch in kWh/m² und relevante Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sind ebenfalls enthalten.
Die Quelle für solche Informationen kann beispielsweise auf den Webseiten von staatlichen Stellen oder Energieberatungszentren gefunden werden, wie etwa BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder dena - Deutsche Energie-Agentur.

Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland. Es vereint Regelungen aus verschiedenen vorherigen Gesetzen, wie der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), und legt die Rahmenbedingungen für die Energieeffizienz von Gebäuden fest.
Das GEG bestimmt, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes maximal sein darf, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Es enthält Vorgaben für:
- Wärmeschutz: Welche Dämmstandards müssen erfüllt werden, um Energieverluste zu minimieren.
- Heizung, Kühlung und Warmwasser: Welche Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme gestellt werden, etwa der Einsatz erneuerbarer Energien.
- Erneuerbare Energien: In vielen Fällen müssen Neubauten und größere Renovierungen einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien nutzen (z. B. Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse).
- Energieausweise: Für jedes Gebäude ist ein Energieausweis erforderlich, der den Energieverbrauch oder -bedarf dokumentiert.
- Technische Anforderungen: Vorgaben für Heizungsanlagen, Lüftungssysteme und den Energieverbrauch insgesamt.
Das Ziel des GEG ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und so zur Erreichung der Klimaziele beizutragen.
Die relevanten Informationen zu den rechtlichen Anforderungen und zur Umsetzung des GEG sind auf offiziellen Quellen wie der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der dena - Deutsche Energie-Agentur zu finden.
Das Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft, um eine langfristige Reduzierung des Energieverbrauchs zu erreichen und dabei den Neubau sowie die Sanierung bestehender Gebäude im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu fördern.

Luft-Wasser-Wärmepumpe
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Erdwärmepumpe
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